Fehlende Weiterbildung? Fahrer und Unternehmen müssen zahlen!
Antje Efkes & Team | 20. Dezember 2013

Fehlende Weiterbildung? Fahrer und Unternehmen müssen zahlen!

Nur noch ein Jahr, dann müssen gewerblich tätige Bus- und Lkw-Fahrer ihre Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolviert haben. Stichtag für die 35 Stunden umfassende Weiterbildung ist der 10.09.2014. Experten schätzen, dass bisher erst die Hälfte aller Fahrer die gesetzlich vorgeschriebene Schulung hinter sich gebracht hat. Doch welche Bußen drohen überhaupt, wenn man ohne die entsprechende Schlüsselzahl 95 im Führerschein unterwegs ist? Bußgelder und Verwarnungsgelder für Unternehmen: Wenn Unternehmen Fahrten ohne entsprechende Qualifikation des Fahrers anordnen oder zulassen, kann dies für sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen. Wird eine Fahrt ohne ausreichende Qualifikation beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse angeordnet oder zugelassen, so wird dies mit 200 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 400 Euro (bei Vorsatz) je Arbeitsschicht sanktioniert. Bußgelder und Verwarnungsgelder für Fahrer: Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Wird eine Fahrt ohne ausreichende Qualifikation beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse durchgeführt, so wird dies mit 50 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 100 Euro (bei Vorsatz) je Arbeitsschicht bestraft. Wer den Nachweis über die Weiterbildung besitzt, aber nicht mitführt, muss 30 Euro zahlen. Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) festgelegt. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Website.