Maut-Erstattung: Anspruch bis 31.12. beim BAG einreichen
Antje Efkes & Team | 10. Dezember 2020

Maut-Erstattung: Anspruch bis 31.12. beim BAG einreichen

Für den Bund könnte es teuer werden: In einem Urteil vom 28. Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Berechnung der am 1. Januar 2005 in Deutschland eingeführten Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen als europarechtswidrig eingestuft. Als Begründung gibt das EuGH an, dass bei der Ermittlung der Kosten auch nicht relevante Posten wie die Kosten für die Verkehrspolizei einbezogen wurden. Die Summe der erhobenen „streckenbezogenen Straßennutzungsgebühr“ (BAG) sei somit zu hoch. Betroffene Unternehmen haben mit diesem Urteil eine Grundlage, Anspruch auf Erstattungen geltend machen zu können. Allerdings handelt es sich noch um ein Vorabentscheidungsersuchen, da es möglich ist, dass von Seiten deutscher Gerichte noch eine Revision eingelegt wird.

Im Raum steht auch noch, für welchen Zeitraum der Bund eventuelle Erstattungen der zu hoch berechneten Maut tätigen müsste. Um drohenden Verjährungen zuvorzukommen, empfiehlt der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. in einem aktuellen Rundschreiben jetzt den Unternehmen der Transportbranche, Maut-Erstattungsansprüche zu prüfen und diese bis zum 31. Dezember 2020 in schriftlicher Form beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geltend zu machen.

Der Genossenschaftsverband stellt seinen Mitgliedern auf Anfrage einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung. Alternativ kann jedes Unternehmen die Ansprüche mit Unterstützung durch ein eigenes Rechtsanwaltsbüro beim BAG einreichen.