Pflicht-Qualifikation für Berufskraftfahrer
Antje Efkes & Team | 20. November 2013

Pflicht-Qualifikation für Berufskraftfahrer

Für die meisten Berufskraftfahrer im Güterverkehr ist der 10.09.2014 ein wichtiger Stichtag. Bis zu diesem Termin muss die erste 35-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) absolviert worden sein. Die vorgeschriebenen Fortbildungen, die alle fünf Jahre wiederholt werden müssen, sollen gewerbliche Bus- und LKW-Fahrer noch souveräner auf ihre verantwortungsvollen Tätigkeiten vorbereiten. Im Kern geht es darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wirtschaftliches Fahren zu fördern und einen gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU zu erreichen. Die Weiterbildung kann komplett am Stück oder verteilt auf fünf Schulungstage zu je sieben Stunden besucht werden. Ob der angestellte Fahrer die Weiterbildungskosten selber trägt oder der Arbeitgeber diese übernimmt, ist gesetzlich derzeit nicht geregelt. Für die ersten Weiterbildungen gelten folgende Fristen:

  • Führerscheininhaber mit einem Führerscheinerwerb bis 1999 bis einschließlich 9. September 2013 (Busfahrer) oder 9. September 2014 (Lkw-Fahrer)
  • Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für Bus-Fahrer frühestens bis zum10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.

Ein FAQ zur Berufskraftfahrer-Qualifikation finden Sie beim ADAC.