Das ändert sich 2018: neue Regeln für die Transportbranche
Antje Efkes & Team | 17. Januar 2018

Das ändert sich 2018: neue Regeln für die Transportbranche

Das neue Jahr bringt für die Speditionsbranche einige gesetzliche Neuregelungen. Hier eine kleine Übersicht für alle, die gut vorbereitet sein möchten:

  • LKW-Maut: Die Bundesregierung will ab Juli 2018 die Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen auf alle Bundesstraßen ausweiten. Offen ist noch, ob die Maut auch auf Busse und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen fällig wird.
  • Winterreifen: Wie hier im Blog schon erläutert, ersetzen Alpine-Reifen (erkennbar am Schneeflockensymbol) die bisherigen M+S-Reifen. Diese dürfen übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Zudem wird 2018 das Bußgeld für das Fahren mit ungeeigneten Reifen von 60 auf 75 Euro erhöht.
  • Luftfrachtumschlag: Im März endet die Übergangsfrist für das geänderte Luftsicherheitsgesetz. Wer Sicherheitskontrollen durchführt und Zugang zu Luftfracht hat, für den ist künftig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die regionalen Luftsicherheitsbehörden zwingend vorgeschrieben.
  • Fahrverbote: Kommt 2018 ein Diesel-Fahrverbot? Das entscheidet sich womöglich am 22. Februar 2018 bei einem Verhandlungstermin des Bundesverwaltungsgerichtes. Dabei geht es auch um das Fahrverbot älterer Diesel-Autos in Stuttgart, das eigentlich ab 1. Januar 2018 gelten sollte.
  • Steuerklärung: Ab der Steuerklärung für 2018 gilt als spätester Abgabetermin nicht mehr der 31. Mai des Folgejahres, sondern der 31. Juli. Für die Steuererklärung 2018 gilt also der 31. Juli 2019.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Zum 1. April 2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert. Die Überlassungshöchstdauer liegt jetzt grundsätzlich bei 18 Monaten (wird erstmals am 30. September 2018 erreicht). Zudem gilt ein Equal Pay-Anspruch nach 9 Monaten (wird erstmals am 1. Januar 2018 erreicht).
  • Mutterschutz: Ab 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für den Mutterschutz. Die Schutzfristen gelten dann auch für Fremdgeschäftsführerinnen einer GmbH, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen oder arbeitnehmerähnliche Personen.
  • Datenschutz: Ab 25. Mai 2018 gelten europaweit einheitliche Datenschutz-Bestimmungen, dies betrifft beispielsweise die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten.

Recherchequelle: VerkehrsRundschau 48-49/2017