Winterreifen: Das ist neu im Winter 2017/2018
Antje Efkes & Team | 27. Dezember 2017

Winterreifen: Das ist neu im Winter 2017/2018

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Demnach dürfen bei Glatteis und Schnee nur Autos mit geeigneten Reifen fahren. Jetzt hat der Gesetzgeber die Wintertauglichkeit von Reifen präzisiert. Darauf weist die ARAG-Versicherung in einem ausführlichen Rechtstipp hin. Als wintertauglich gelten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das "Alpine-Symbol" tragen. Sie erkennen es an einem gezackten Berg mit einer Schneeflocke. Sogenannte M+S-Reifen ohne das Schneeflocken-Symbol dürfen übergangsweise noch bis zum 30.September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Wer gegen § 2 Abs. 3a StVO der Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Neuerdings müssen Sie zudem als Halter 75 Euro zahlen, wenn Sie die Inbetriebnahme Ihres Wagens ohne die vorgeschriebene Bereifung anordnen oder zulassen. Auch hier wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskieren Sie unter Umständen auch den Versicherungsschutz. Recherchequelle: Rechtstipp der ARAG