BG Verkehr will Unfälle an der Laderampe verringern
Antje Efkes & Team | 8. Februar 2014

BG Verkehr will Unfälle an der Laderampe verringern

„Such dir eine Ameise und pack die Paletten irgendwo hin“ – Sätze wie diese können einem an der Laderampe gestohlen bleiben. Schön wär‘s doch, wenn beim Be- und Entladen einfach mal alles wie am Schnürchen laufen würde. Das ist aber – so die leidige Erfahrung vieler Berufskraftfahrer – die Seltenheit. 55 Prozent aller LKW-Fahrer bemängeln die langen und unkalkulierbaren Wartezeiten an den Laderampen, so das Ergebnis einer Verdi-Umfrage aus dem vergangenen Jahr. Rüde Umgangsformen, unklare Kompetenzen, fehlende Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen sowie das ewige Schlangestehen sorgen für Stress im Berufsalltag. Kein Wunder, dass das Arbeiten an der Rampe ein Unfallschwerpunkt ist. Jeder vierte meldepflichtige Unfall, der bei der BG Verkehr registriert wird, findet außerhalb des Straßenverkehrs beim Be- oder Entladen statt. 2011 endeten acht Unfälle tödlich. Zur Unfallvermeidung und Gefahrenabwehr setzt die Berufsgenossenschaft neben baulichen Sicherheitsanforderungen vor allem auf Kommunikation: Vor jedem Ladevorgang sollte abgestimmt sein, wer für welche Aufgabe verantwortlich ist. Wer auf seinem Betriebshof besondere Verhaltensweisen erwartet, sollte diese an einem Schild an der Einfahrt kenntlich machen. Muss ein Fahrer beim Laden selbst Hand anlegen, benötigt er eine Einweisung in die ordnungsgemäß gewarteten Ladefahrzeuge. Für die Arbeit an Laderampen hat die BG Verkehr eine Informationsbroschüre erarbeitet, die bei der Vorbereitung von Unterweisungen und beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen unterstützt und Fahrern und Verladern beim Erkennen von Gefährdungen hilft. Mitglieder der BG Verkehr erhalten drei Exemplare der „BGI 5042“ kostenlos, ab dem 4. Exemplar kostet diese für Mitglieder 3 Euro, für Nichtmitglieder 4,50 Euro. Bestellungen sind online über den Medienkatalog möglich. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie in der SicherheitsProfi, Ausgabe 5.13 weiterlesen.