WhatsApp im Beruf
Antje Efkes & Team | 15. Dezember 2019

WhatsApp im Beruf

In vielen Unternehmen – vor allem auch Speditionen – ist es üblich geworden, Mitarbeitende per WhatsApp zu kontaktieren. Beispielweise für die Kommunikation zwischen Disposition und Fahrer. Klar, das geht schnell und unkompliziert und beinahe jeder nutzt WhatsApp auch privat. Aber gibt es auch Nachteile? Das Problem ist, dass die Anwendung eigentlich für den privaten Austausch gedacht war. Die gewerbliche Nutzung ist zwar erlaubt, man muss sich aber (natürlich!) an die Nutzungsbedingungen halten – darf also kein Spam oder Diffamierendes wie Lügen oder Beleidigungen verbreiten, sonst kann das Konto gesperrt werden. Eine weitere Hürde: Der üblicherweise lockerere Ton bei WhatsApp passt nicht immer zum Geschäftsleben. Wer hier zum Beispiel unbedacht falsche Behauptungen teilt, kann eine Abmahnung oder sogar Kündigung riskieren. Doch der richtige Knackpunkt liegt im Bereich Datenschutz: Seit der DSGVO darf man personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben. Das passiert bei WhatsApp allerdings automatisch, denn der Dienst greift auf alle Daten des privaten Adressbuches zu. Also auch auf Telefonnummern und Namen von Personen, die das nicht erlaubt haben. Außerdem ist die Frage, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf dem privaten Telefon ausreichend geschützt sind. VerkehrsRundschau gibt folgende Tipps zur beruflichen Nutzung von WhatsApp:

  • Nutzen Sie ein separates Firmenhandy mit ausnahmslos beruflichen Kontakten, die einer Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp zugestimmt haben.
  • Archivieren Sie keine Chatverläufe und vermeiden Sie die Speicherung von Nachrichten und Anhängen.
  • Seit 2018 gibt es für kleinere Unternehmen WhatsApp-Business. Damit kann man ein professionelles Profil erstellen, das Unternehmensprofil vom privaten WhatsApp-Profil trennen, vorgefertigte Antworten nutzen und Nachrichten sortieren.

Recherchequelle: „Wichtige Regeln für WhatsApp im Beruf“, Verkehrsrundschau 31-32/2019, Seite 7