Neue StVO – neue Verkehrsschilder
Antje Efkes & Team | 8. April 2013

Neue StVO – neue Verkehrsschilder

Seit Ostermontag, 1. April 2013, gilt die lang geplante Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Änderungen betreffen vor allem Fahrrad- und PKW-Fahrer, die bei Fehlverhalten und Falschparken stärker zur Kasse gebeten werden. Für Kraftfahrer interessant ist die Neuregelung der Verkehrszeichen, die für mehr Klarheit, Akzeptanz und Sicherheit sorgen soll. Um die Verkehrsregeln eindeutiger und einfacher zu gestalten, werden einige Verkehrsschilder abgeschafft und andere ergänzt. Diese Schilder werden ersatzlos gestrichen (Übergangsphase bis Oktober 2022):

  • Zeichen 150 und 153: „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken" (mit Warnbarke)
  • Zeichen 353: „Einbahnstraße"
  • Zeichen 380 und 381: „Richtgeschwindigkeit (Ende)"
  • Zeichen 388 und 389: „Ungenügend befestigter Seitenstreifen"
  • Zeichen 435 und 436: „Innerörtliche Wegweiser"
  • Zusatzzeichen 1052-38: "schlechter Fahrbahnrand"

Hinzu kommen folgende neue Verkehrszeichen:

  • Zeichen 314.1 'Parkraumbewirtschaftung': Damit werden die Grenzen der Zonen gekennzeichnet, in denen nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
  • Zeichen 314.2 'Ende Parkraumbewirtschaftung'
  • Zusatzzeichen 'Inline-Skater zugelassen': Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline-Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zugelassen.
  • Zeichen 357 'Durchlässige Sackgasse': Mit diesem Zeichen wird angezeigt, dass die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger „durchlässig“ ist.
  • Zeichen 467.2 'Ende Streckenempfehlung': Zum Umlenkungspfeil wird ein Zeichen 467.2 eingeführt, das das Ende der Streckenempfehlung kennzeichnet.

Quelle: Website des ADAC.