In diesen Fällen dürfen Sie rechts überholen
Antje Efkes & Team | 18. April 2018

In diesen Fällen dürfen Sie rechts überholen

Es mag verführerisch sein: Wenn sich der Verkehr auf dem Mittelstreifen staut und die Abfahrt naht, könnte man doch einfach schnell rechts vorbeifahren. Aber ist das jetzt verboten oder erlaubt? Darüber klärt der Beitrag „Wann rechts überholen ausnahmsweise erlaubt ist“ vom Onlineportal der Transport – Die Zeitung für den Güterverkehr auf. Dort lesen wir: Generell ist laut Straßenverkehrsordnung links zu überholen. Es gibt aber tatsächlich einige wenige Ausnahmen:

  • In einer geschlossen Ortschaften darf man mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen rechts überholen, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen will und sich entsprechend einordnet, darf man rechts überholen, wenn dazu ausreichend Platz ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Fährt man auf dem Beschleunigungsstreifen, darf man rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die langsamer auf der Autobahn unterwegs sind als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Auf dem Ausfädelungsstreifen aber darf man nicht schneller fahren als der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen. Bei Stau oder zähfließendem Verkehr darf man rechts mit max. 80 km/h überholen, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt.

Wir wünschen sichere Fahrt!