Güterverkehr: Das Ampelsystem zur Todsündenliste
Antje Efkes & Team | 12. Januar 2018

Güterverkehr: Das Ampelsystem zur Todsündenliste

Kennen Sie die „Todsündenliste“? Damit sind im Güterverkehr nicht die sieben Todsünden der Kirche gemeint. Sondern schwere Verstöße, die den Zugang einer Person oder eines Unternehmens zum Güterkraftverkehrsmarkt verhindern können. Seit Anfang 2017 gibt es ein neues EU-weites Risikobewertungssystem, dass in Form eines anschaulichen Ampelsystems das Risiko eines Fuhrunternehmens in den Farben Grün, Gelb oder Rot kennzeichnet. Dabei spielen sowohl die Art, Schwere und Häufigkeit von Verstößen eine Rolle sowie die Anzahl der Fahrer. Die risikorelevanten Verstöße werden in drei Schweregrade einsortiert: schwerwiegende Verstöße (SI = Serious Infringement), sehr schwerwiegende Verstöße (VSI = Very Serious Infringement) und schwerste Verstöße (MSI = Most Serious Infringement). Wiederholt auftretende Verstöße können sich zu einem schwereren Verstoß zusammenrechnen. Zum Beispiel: Drei Verstöße der Kategorie SI entsprechen einem Verstoß der Kategorie VSI. Und so funktioniert die Ampel: Rot kennzeichnet Unternehmen mit hohem Risiko durch drei sehr schwerwiegende Verstöße (VSI) pro Fahrer/pro Jahr oder einen schwersten Verstoß (MSI), der nicht zum Entzug der Lizenz geführt hat. Die Folge: Die Zugangsvorsausetzungen wird umgehend überprüft. Gelb sind Unternehmen mit mehr als einem sehr schwerwiegenden Verstoß (VSI) oder mehr als drei schwerwiegende Verstößen (SI). Eine Überprüfung erfolgt innerhalb der nächsten zwei Jahre. Grün bedeutet: Keine oder nur Verstöße unterhalb der Auslöseschwelle und keine weitere Überprüfung. Laut VerkehrsRundschau sei das Ampelsystem besonders transparent und könnten dazu beitragen, schwarze Schafe zum Marktaustritt zu zwingen. Unternehmen, die ihrer Pflicht nachkommen, hingegen würden belohnt. Recherchequelle: VerkehrsRundschau, „Ampeln sorgen für Transparenz“, Ausgabe 44/2017