ADAC: Das kosten Beleidigungen im Straßenverkehr
Antje Efkes & Team | 3. Mai 2019

ADAC: Das kosten Beleidigungen im Straßenverkehr

Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Welche Geld- oder Freiheitsstrafen diese nach sich ziehen kann, hat der ADAC zusammengefasst. Einen einheitlichen Strafkatalog gibt es für Beleidigungen nicht. Für deftige Gesten und verbale Entgleisungen wird der zu zahlende Geldbetrag in Tagessätzen – dem Dreißigstel des Monatsnettoverdienstes – berechnet. Üblich sind zwischen 20 und 30 Tagessätzen. Das bedeutet: Je mehr der Verurteilte verdient, desto mehr zahlt er. Punkte in Flensburg gibt es für Beschimpfungen seit 2014 nicht mehr. Doch was werten die Richter als Beleidigung und welche Geldstrafen haben sie schon verhängt? Ein Stinkefinger hat schon zwischen 600 und 4.000 Euro gekostet, ein gezeigter Vogel 800 Euro. Für Beleidigungen wie „Arschloch“, „Drecksau“, „Wichser“, „blöde Kuh“ oder „Schlampe“ haben Gerichte schon 1.000 Euro verhängt. Straffrei hingegen blieben „Sie können mich mal“, „Leck mich am Arsch“ oder „Parkplatzschwein“ – diese wurden als freie Meinungsäußerungen gewertet. Für eine Beleidigung plus Nötigung gab es mal 1.600 Euro plus einen Monat Fahrverbot. Eine Beleidigung gegen Beamte wird übrigens nicht härter bestraft als die einer Privatperson. Der Unterschied: Polizisten und Politessen erstatten häufiger Anzeige. Insgesamt rät der ADAC natürlich zu einem entspannten Miteinander im Straßenverkehr. Ein guter Trick: Malen Sie sich doch im Stressfall einfach aus, was Sie sich statt der Geldstrafe von dem Geld leisten könnten. Möglicherweise ist die Wut dann schon verflogen. ADAC (https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/reportagen-berichte/sicher-mobil/beleidigungen-im-strassenverkehr-und-welche-strafen-drohen/)