Saftige Strafen bei Digitacho-Manipulation
Antje Efkes & Team | 16. Januar 2015

Saftige Strafen bei Digitacho-Manipulation

Eigentlich – so sind sich Experten einig – kann der moderne digitale Tachograf kaum mehr manipuliert werden. Und doch verzeichnet das Bundesamt für Güterverkehr jährlich tausende Fälle, bei denen die Blackbox überlistet wird. Bei jeder vierten Kontrolle gab es im vergangenen Jahr etwas zu beanstanden. Alltäglich sind Manipulationsversuche mit Magneten und es kommt regelmäßig vor, dass Fahrer mit einer zweiten Fahrerkarte, beispielsweise von Freunden oder Bekannten, unterwegs sind. Nicht selten wissen die Speditionen selbst von dem kriminellen Vorgehen und profitieren von den längeren Fahrtzeiten. Dabei drohen Fahrern und Fahrzeuginhabern saftige Strafen, wenn Manipulationen am Digitacho auffliegen. Neben dem Entzug von Lizenzen gibt es empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Und auch der Versicherungsschutz kann beeinträchtigt sein. In jedem Fall ist der Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass jeder LKW mit einem ordnungsgemäßen Digitacho ausgestattet ist. Laut neuer EU-Verordnung sollen Kontrollbehörden künftig per Fernabfrage auf das Gerät zugreifen können. Quelle: „Speicher, löschen, ändern“ in VerkehrsRundschau 44_2014