Was ist ein digitaler Tachograf?
Die Tachoscheibe war gestern. Seit dem Jahr 2006 werden alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem digitalen Tachografen, kurz DTCO, ausgeliefert. So schreibt es der europäische Gesetzgeber vor.
Der digitale Fahrtenschreiber erfasst alle tätigkeitsbezogenen Daten eines Fahrers und speichert diese 365 Tage in einem versiegelten Speichermodul sowie 28 Tage auf einer personengebundenen Fahrerkarte (Chipkarte). Folgende Daten speichert das Kontrollgerät:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und -Registrierungsnummer
- Identität des Fahrers
- Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
- zurückgelegte Entfernungen
- Kilometerstand
- Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden in Sekundenschritten
- Aktivierungs- und Werkstattdaten
Die gesamten Daten können je nach Zugriffsrecht von den Kontrollbehörden, dem Fahrer und/oder dem Unternehmen angezeigt, ausgedruckt und heruntergeladen werden. Dazu gibt es vier Kontrollgerätekarten: Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Behördenkarte. Welche Daten zur Verfügung gestellt werden ist abhängig von der gesteckten Kontrollgerätkarte. So haben Kontrollbeamte von Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beispielsweise über die Behördenkarte Zugang zu den im Gerät gespeicherten Daten.
Ziel der Einführung des digitalen Tachografen war es, zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch intensivere Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr beizutragen, Manipulationen an Fahrtenschreibern zu erschweren sowie Zeit- und Arbeitsaufwand für Fahrer und Unternehmen beispielsweise bei einem Fahrerwechsel zu verringern.
Ausführliche Informationen zum DTCO finden Sie auf der Website des BAG.