Vereinfachungen beim Förderprogramm De-Minimis 2017
Antje Efkes & Team | 9. Januar 2017

Vereinfachungen beim Förderprogramm De-Minimis 2017

Gute Nachrichten aus dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Im kommenden Jahr wird der Antrag für „De-minimis“ vereinfacht. Mit dem Förderprogramm bezuschusst das BAG seit 2011 Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt. Auch der Erwerb von Telematiksystemen wie der SPEDION App können als „Maßnahme zur Effizienzsteigerung“ mit bis zu 2.000 Euro pro Nutzfahrzeug gefördert werden. Mit der Förderperiode 2017 führt das BAG wieder das sogenannte Budgetverfahren ein. Damit müssen Unternehmen im Antrag keine konkreten Maßnahmen mehr benennen, sondern erhalten ein Budget. Dieses können sie innerhalb des Bewilligungszeitraumes beliebig für Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs verwenden. Weitere Änderung: Der Verwendungsnachweis für Kaufmaßnahmen und einmalige Beratungsleistungen muss innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden. Für Miet- und Leasingverträge sowie längerfristige Beratungsleistungen ist innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides der Vertragsschluss nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis für diese Maßnahmen muss bis zum 28.02.2018 vorgelegt werden. Die Antragsfrist für De-Minimis 2017 beginnt heut am 9. Januar 2017 und endet am 2. Oktober 2017. Mit dem Erstantrag ist lediglich die Anzahl der Fahrzeuge, die für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags maßgeblich ist, nachzuweisen. Für die Zahl der LKW kann der Antragsteller zwischen den Stichtagen 15. September 2016 und 1. Dezember 2016 wählen. Es ist möglich, mehrere Anträge zu stellen. Gefördert werden bis zu 2.000 Euro pro Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen (max. 33.000 EUR pro Unternehmen). Übernommen werden 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten.