Smartphone am Steuer: Was ist erlaubt, was verboten?
Antje Efkes & Team | 9. Oktober 2015

Smartphone am Steuer: Was ist erlaubt, was verboten?

Das Thema Handy am Steuer hat uns hier im Blog ja schon mehrfach beschäftigt. Immerhin nutzen wir die Geräte tagtäglich – nicht nur für die SPEDION App. Jetzt hat die VerkehrsRundschau unter die Lupe genommen, wie die aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Mobilfunkgeräten am Steuer aussieht. Und die ist zum Teil alles andere als zeitgemäß. Hier ein Überblick:

  • Telefonieren darf man nur mit Freisprecheinrichtung oder einem Headset.
  • Es ist verboten, das Telefon während der Fahrt in der Hand zu halten – ob zum Surfen, zum Bedienen der Telematik-App oder zum Simsen, also für „sämtliche Bedienfunktionen“. (Strafe: mindestens 60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg).
  • Ist der Motor aus, darf man zum Telefon greifen – auch wer über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und kurz bei abgeschaltetem Motor an der Ampel zum Smartphone greift.
  • Fahrer dürfen nicht die Uhrzeit auf dem Smartphone-Display ablesen (auf die Armbanduhr zu schauen ist allerdings erlaubt).
  • Kurz auf dem Standstreifen halten, um zu telefonieren, ist verboten. Der Seitenstreifen ist nur für Pannen gedacht.
  • Man darf ein klingelndes Handy seinem Beifahrer reichen, wenn man nicht aufs Display schaut. Das Hochheben und Weggeben gilt nicht als Nutzung.
  • Es ist erlaubt, mit dem Handy Musik abzuspielen, solange das Gerät nicht während der Fahrt bedient wird. Auch Kopfhörer sind erlaubt, wenn Hupen und Sirenen hörbar bleiben.
  • Für den Fahrer verboten sind Blitzer-Apps. Rechtlich ungeklärt ist noch, ob ein Beifahrer eine solche App benutzen und den Fahrer mündlich warnen darf.

Quelle: VerkehrsRundschau 16/2015