Seit 19. Oktober gilt neuer Bußgeldkatalog
Antje Efkes & Team | 24. November 2017

Seit 19. Oktober gilt neuer Bußgeldkatalog

Verkehrssünder müssen künftig mit härteren Strafen rechnen. Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog, der bei Nichtbilden einer Rettungsgasse, illegalen Autorennen sowie Handynutzung und Vermummen am Steuer zum Teil deutlich stärker bestraft:

  • Die Organisation oder Teilnahme an illegalen Autorennen wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, wird dabei jemand schwer verletzt oder getötet bis zu zehn Jahren. Bundesjustizminister Heiko Maas: „Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen.“
  • Wer Handys, Tablets und Laptops am Steuer benutzt, muss deutlich mehr Strafe zahlen: 100 Euro (statt bisher 60 Euro) plus ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Bei einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Fahrradfahrer zahlen 55 Euro (statt bisher 25 Euro).
  • Wer Rettungskräfte behindert und beispielsweise keine Rettungsgasse bildet, zahlt ab sofort 200 bis 320 Euro (statt bisher 20 Euro) verbunden mit einem Monat Fahrverbot. „Um Menschenleben nach einem Verkehrsunfall zu retten und Unfallopfer zu versorgen, kommt es auf jede Sekunde an“, mahnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.
  • Künftig sind stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier am Steuer tabu. Bei Verstößen drohen 60 Euro Buße. Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, wie Hüte, Kappen oder Kopftücher sind ebenso erlaubt wie Faschingsschminke und Sonnenbrillen.

Recherchequelle: Rheinische Post und Badische Zeitung