Schweiz führt beweissichere Alkoholkontrolle per Atemgerät ein
Seit 1. Oktober 2016 geht die Schweiz entschiedener gegen Alkohol am Steuer vor. Das „Bundesamt für Strassen ASTRA“ führt neue Atemmessgeräte ein, die Kontrollen sowohl für die Polizei als auch für die Fahrzeuglenkenden vereinfachen und beschleunigen sollen. Bis auf wenige Ausnahmen sind damit keine Blutproben mehr nötig. Gemessen wird künftig nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt in Promille, sondern die Konzentration von Alkohol in der Atemluft in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Wer bisher in der Schweiz „ins Röhrchen blies“ und 0.8 Promille Alkohol oder mehr im Blut hatte, musste sich im Krankenhaus oder bei einem Arzt eine Blutprobe nehmen lassen. Seit dem 1. Oktober ist das nicht mehr nötig: Die mit dem neuen Atem-Alkoholmessgerät erhaltenen Werte sind künftig beweiskräftig – sie können also unabhängig vom Alkoholpegel und auch für hohe Blutalkoholspiegel vor Gericht verwendet werden. Die Blutentnahme wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen, zum Beispiel bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, bei Atemwegserkrankungen, nach Unfällen oder wenn der Fahrer es wünscht. Um Fehler auszuschließen, führt das Gerät mit der gleichen Atemprobe gleich zwei unabhängige Messungen durch. Die Umstellung auf die neue Messmethode ist Teil des Bundesprogramms „Via sicura“, mit dem die Schweiz Verkehrsunfälle reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen will. Flyer „Neue Messmethode – alte Spielregeln“: Um den Flyer „Neue Messmethode – alte Spielregeln“ vom Bundesamt für Strassen ASTRA zu lesen, klicken Sie hier: alkoholatemtest Quelle: Touring Club Schweiz (TCS): „Neues Atem-Alkoholmessgerät“