Mach mal 'ne Pause: Pausenregelungen für Lkw-Fahrer
Antje Efkes & Team | 24. April 2017

Mach mal 'ne Pause: Pausenregelungen für Lkw-Fahrer

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend Pause von der Arbeitszeit machen. Doch wie definiert sich der Pausenbegriff und welche Zeiten sind für Kraftfahrer einzuhalten? Ausführliche Infos liefert der VerkehrsRundschau-Beitrag „Pausenregelung: Chefs müssen Pausen anordnen“. Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst:

  • Wer länger als 6 Stunden arbeitet (Fahren, Laden, Entladen etc.), muss mindestens 30 Minuten pausieren.
  • Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, muss 45 Minuten Pause machen.
  • Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine 45-minütige Pause erfolgen.
  • Diese 45 Minuten dürfen aufgeteilt werden, zum Beispiel auf zwei Pausen von zuerst 15 und dann 30 Minuten. Diese Reihenfolge ist zwingend.
  • Pausen müssen die Arbeitszeit unterbrechen, sie dürfen nicht an deren Anfang oder Ende liegen.
  • Die Länge der Pause muss vor ihrem Beginn feststehen.
  • Während einer Pause muss der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten. Sie dient ausschließlich der Erholung.
  • Pausen können, anders als bei der Tagesruhezeit, als Beifahrer im fahrenden Fahrzeug (z.B. Beifahrersitz, Schlafkabine) sowie bei einer begleitenden Fahrt auf Zug oder Fähre absolviert werden. Wartezeiten können als Pausen gelten, wenn ihre Dauer vorab bekannt ist.
  • Raucherpausen sind vom Gesetz nicht vorgesehen.

Quelle: VerkehrsRundschau Ausgabe 37/2016, „Pausenregelung: Chefs müssen Pausen anordnen