Kleiner Reminder: Licht an, Warnweste an Bord!
Antje Efkes & Team | 7. November 2014

Kleiner Reminder: Licht an, Warnweste an Bord!

Seit Juli 2014 gilt auch in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht – jeder PKW, LKW oder Bus muss unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen eine Signalweste mitführen. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der DIN EN 471 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Eine Tragepflicht gibt es noch nicht, allerdings empfiehlt der Gesetzgeber, die mitgeführte Warnweste bei Unfällen und Pannen zu tragen – vor allem bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Fehlt die Warnweste, kostet das in Deutschland 15 Euro, in der Slowakei 50 Euro und in Frankreich 90 Euro. Hier besteht auch eine Tragepflicht. Lichteinschalten bei Tag – auch daran lohnt es sich zu denken. Zwar besteht hier in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, aber die Empfehlung, es rund ums Jahr auch im Hellen einzuschalten. In 22 Ländern müssen Autofahrer mittlerweile ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten, so auch in der Schweiz. Mit Licht sind Fahrzeuge einfach besser zu erkennen – besonders in Alleen oder dunklen Häuserschluchten. Weitere Infos sowie einen Lichtpflicht-Bußgeldkatalog finden Sie beim ADAC.