Kampagne: „Rettungsgasse rettet Leben“
Antje Efkes & Team | 20. März 2015

Kampagne: „Rettungsgasse rettet Leben“

Im Notfall zählt jede Minute. Daher ist es nicht nur sinnvoll, auf mehrspurigen Fahrbahnen eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zu bilden – sondern laut Straßenverkehrsordnung auch gesetzlich vorgeschrieben. Daran erinnert die Kampagne „Rettungsgasse rettet Leben“ der Feuerwehrgewerkschaft Hessen. Auf einer eigenen Webseite sowie mit Aufklebern und Flyern informiert das Team über das richtige Bilden einer Rettungsgasse – ob im morgendlichen Berufsverkehr, auf Landstraßen oder Bundesautobahnen. Hier nochmal zur Erinnerung:

  • Immer, wenn der Verkehr stockt, muss eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Und zwar bereits bei der Annäherung im Rückstau und nicht erst, wenn Rettungsfahrzeuge sich nähern.
  • Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.
  • Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.
  • Standstreifen sind nicht geeignet für Einsatzfahrzeuge.
  • Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen. Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen.

Link zum Thema.