Inklusion: Gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen
Antje Efkes & Team | 13. September 2013

Inklusion: Gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen

Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) in Kraft getreten, mit denen die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben. Statt einer bevormundenden und ausgrenzenden Fürsorge stellt die UN mit dem Gesetz die Gleichstellung und Selbstbestimmung aller Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft in den Mittelpunkt. Damit die Konvention von möglichst vielen gesellschaftlichen Akteuren – auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern – umgesetzt wird, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen eigenen Aktionsplan beschlossen. 73 konkrete Aktionen und Maßnahmen aus den fünf Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“, „Barrierefreiheit“, „Partizipation“, „Individualisierung und Vielfalt“ sowie „Lebensräume und Inklusion“ zielen auf das selbstverständliche und gleichberechtigte Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Behinderung soll mehr und mehr als selbstverständlicher Teil menschlicher Vielfalt begriffen werden, so das Ziel der Aktionen. Weiterführende Informationen sowie den Aktionsplan zum Download finden Sie auf der Homepage der DGUV unter dem Stichwort „UN-BRK“.