Härtere Strafen für alle, die beim BKrFQG schummeln
Antje Efkes & Team | 20. September 2016

Härtere Strafen für alle, die beim BKrFQG schummeln

Ungeeignete Unterrichtsräume, nicht anerkannte Ausbilder, Teilnahmebescheinigungen, ohne dass der Teilnehmer anwesend war. Solche oder ähnliche Verstöße gegen die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) werden künftig härter bestraft. So kann die Ausbildungsbehörde neuerdings Unterrichtsstätten während der Geschäftszeiten betreten, überprüfen oder unangemeldet am Unterricht teilnehmen. Geeignete Räume und Unterrichtsmaterialien sowie eine fortlaufende Weiterbildung der Lehrer werden zum Muss. Bei Tricksereien werden die Sanktionen erhöh und Bußgelder bis zu 20.000 Euro möglich. Alle Beiträge in unserem SPEDION-Blog zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) lesen Sie hier. Quelle: „Schluss mit Tricksereien“ in der VerkehrsRundschau 19/2016