Für Transporte von und nach Frankreich: Entsendebescheinigung mitführen!
Antje Efkes & Team | 16. September 2016

Für Transporte von und nach Frankreich: Entsendebescheinigung mitführen!

Seit dem 1. Juli 2016 gelten in Frankreich neue Regeln zum Mindestlohn für ausländische, nicht selbstständige Fahrer von Nutzfahrzeugen. Fernfahrer, deren Transporte in Frankreich beginnen oder enden, müssen künftig einen Nachweis (Entsendungsformular) in Papierform über den Erhalt des französischen Mindestlohns mitführen. Unternehmen, die Fahrer nach Frankreich entsenden, benötigen außerdem einen französischen Bevollmächtigten. Dort sowie beim entsendenden Unternehmen sind weitere Ausfertigungen des Entsendungsformulars zu hinterlegen. Zusätzlich muss der Fahrer eine Kopie seines Arbeitsvertrages sowie einen Nachweis über Gehaltszahlungen mitführen. Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Frankreich mitmischen, finden alle erforderlichen Unterlagen auf der Website des Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). Auch der DKV hilft bei Fragen und der Abwicklung der Formalitäten rum den Mindestlohnnachweis gerne weiter.