Besser schlafen: Keine Wochenruhezeit im LKW mehr
Antje Efkes & Team | 29. September 2017

Besser schlafen: Keine Wochenruhezeit im LKW mehr

Fahrer dürfen ihre Wochenruhezeit nicht mehr im LKW verbringen. Was längst überfällig schien, ist seit Mai 2017 endlich gesetzlich geregelt. Das geänderte Fahrpersonalgesetz stellt klar, dass sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus verbracht wird. Laut VerkehrsRundschau müssen Fahrer mit 500 Euro und Unternehmer mit 1.500 Euro Strafe rechnen. Zudem kann das Bundesamt für Güterverkehr die Weiterfahrt untersagen, bis die Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachgeholt wurde.