DTCO 4.0: Der digitale Tachograf wird smart
Antje Efkes & Team | 29. Juni 2018

DTCO 4.0: Der digitale Tachograf wird smart

Ab 15. Juni 2019 wird der digitale Fahrtenschreiber 4.0 Pflicht in neu angemeldeten Fahrzeugen. Grundlage für die Neuerung ist die EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr. Ziel der Verordnung ist die Einführung von „intelligenten“ und manipulationssicheren digitalen Kontrollgeräten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Damit sollen Manipulationen und Missbrauch früher erkannt werden können, um Sozialvorschriften besser durchzusetzen sowie Arbeitsbedingungen und Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, ohne dass die  administrativen Belastungen noch größer werden. Das Besondere: Mit dem „Smart-Tacho“ können Behörden erstmals per Funk temporär auf bestimmte Informationen zugreifen und so Fahrzeuge im Vorbeifahren kontrollieren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann damit unkompliziert überprüfen, ob es einen Verdacht für Verstöße gibt. Im Mittelpunkt stehen Fahrtenschreiber, die mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurden. Verdächtige Ereignisse sind zum Beispiel Sicherheitsverletzungen, Sensorstörungen, eine Unterbrechung der Stromversorgung oder das Einstecken der Karte während des Lenkens. Eine Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachografen ist laut eurotransport.de weder vorgesehen noch technisch möglich. Persönliche Daten werden DSGVO-konform nicht übermittelt. Für die Überprüfung werden die BAG-Kontrolleure mobile Geräte verwenden und nicht, wie manche vermuten, die Mautbrücken. Hier der DTCO 3.0 von Continental, der bereits heute viele Grundlagen für den intelligenten Tachografen schafft, der 2019 als DTCO 4.0 auf den Markt kommen wird. Recherchequellen: „Revolution beim Tachografen“, LOGISTRA & „Was das BAG alles auslesen kann“, eurotransport.de