Der Winter kommt nun doch: Das müssen Transportunternehmer wissen
Antje Efkes & Team | 30. Januar 2014

Der Winter kommt nun doch: Das müssen Transportunternehmer wissen

Der Winter 2013/2014 war ja bisher ziemlich frühlingshaft. Im Dezember lag die Durchschnittstemperatur bei 5,7 Grad Celsius – das ist doppelte so hoch wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich. Doch jetzt hat es sich deutlich abgekühlt. Zeit für Transportunternehmen, sich auf Schnee und Eis einzustellen: Räum- und Streupflicht: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihr Betriebsgelände sowie die Zuwege zum Betrieb während der Geschäftszeiten zu räumen und zu streuen. Sollte nachts be- und entladen werden, kann der Winterdienst auch nachts anfallen. Verunglückt ein Mitarbeiter, kommt die gesetzliche Unfallversicherung zu Tragen. Hat ein Kunde oder unbeteiligter Dritter auf dem Betriebsgelände einen Unfall, haftet der Unternehmer selbst. Das bedeutet im Umkehrschluss: Verletzt sich ein eigener Mitarbeiter auf einer fremden Rampe, haftet das dortige Unternehmen. Winterreifenpflicht: Ja, hier haben wir selbst gestaunt. Immer wieder sind im Winter Lkw ohne Winterbereifung unterwegs. Laut StVO ist das bei Schneematsch, Glatteis, Schnee, Eis- oder Reifglätte nicht erlaubt. Lkw über 3,5 Tonnen müssen Winterreifen nur auf die Antriebsachsen. Bei falscher Bereifung drohen Bußgelder und Probleme mit dem Versicherungsschutz. Angepasste Fahrweise: Zwar sind die Länder, Landkreise und Gemeinden für den Winterdienst auf deutschen Straßen zuständig. Einen Rechtsanspruch auf geräumte Straßen zu jeder Tageszeit gibt es jedoch nicht. Daher sind die Fahrzeugführer dafür zuständig, ihre Fahrweise der Witterung und dem Zustand der Fahrbahn anzupassen. Fahrzeugdach enteisen: Schnee und Eis auf dem Fahrzeugdach können für den nachfolgenden Verkehr zu gefährlichen Geschossen werden. Daher ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, vor Fahrtantritt das Dach von Lkw und Anhänger zu kontrollieren und von eventuellem Schnee und Eis zu befreien. Aus Sicherheitsgründen sollten Fahrer dafür eine Leiter verwenden oder von innen mit einer Stecklatte gegen die Plane drücken. Noch sicherer sind Enteisungsbühnen wie die ARCTICA von Hymer-Leichtmetallbau, die Betreiber auf ihren Betriebshöfen installieren können oder an Autohöfen bereitstehen. Eine Liste mit Räumstationen finden Sie hier. Dachenteisungssysteme wie der RoofSafetyAirBag sorgen dafür, dass sich Eis gar nicht erst bildet. Weitere Hilfestellungen für das richtige Fahrerverhalten im Winter bietet die BG Verkehr, beispielsweise mit der Broschüre „Runter mit Schnee und Eis“. Foto: Hymer-Leichtmetallbau