Das ewige Hin und Her zwischen Überstunden und Zeitausgleich
Antje Efkes & Team | 19. Februar 2017

Das ewige Hin und Her zwischen Überstunden und Zeitausgleich

Lange Schichten, unregelmäßige Arbeitszeiten, Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit: Lkw-Fahrer haben mit harten Arbeitszeiten zu kämpfen. Schwarze Schafe auf Unternehmerseite hoffen auf lasche Kontrollen und schicken ihre Fahrer 60 Stunden oder mehr auf die Straße. Das kann sogar erlaubt sein – allerdings nur dann, wenn in Folge ein Zeitausgleich gewährt wird. Im Mittel von vier Monaten darf ein Fahrer nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten – sonstige Tätigkeiten wie Be- und Entladen oder Bereitschaft natürlich inklusive (Achtung: Tacho hierbei nicht auf Pause stellen! Jede Tätigkeit muss als solche verzeichnet oder manuell nachgetragen werden). Wird die wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von vier Monaten im Durchschnitt überschritten, muss der Arbeitgeber einen Zeitausgleich anordnen, zum Beispiel freie Tage oder verkürzte Arbeitstage. Urlaub und Krankheitstage gelten dabei nicht als Freizeit und dürfen nicht in die Berechnung einfließen. Aktuelle Informationen zum Zeitausgleich für Kraftfahrer finden Sie im Artikel „Viel Arbeit, wenig Freizeit“ von Jan Bergrat aus dem Fernfahrer 11/2016.