CO2-Berechnungen für Transporte von und nach Frankreich
Antje Efkes & Team | 28. September 2013

CO2-Berechnungen für Transporte von und nach Frankreich

Ab dem 1. Oktober 2013 müssen Logistiker die CO2-Emissionen für kommerziell durchgeführte Personen- und Gütertransporte von und nach Frankreich ausweisen, so sieht es das französische Décret 2011-1336 zur „Information über die Menge der CO2-Emissionen einer Beförderungsleistung“ vor. Frankreich ist weltweit das erste Land, das eine solche Informationspflicht einfordert. Laut VerkehrsRundschau sei das Gesetz zwar für deutsche Unternehmer verpflichtend, aber nicht strafbewehrt – teilte das Magazin mit Bezug auf den Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) mit.