Autokameras als Beweismittel zugelassen
Antje Efkes & Team | 19. Februar 2018

Autokameras als Beweismittel zugelassen

Der Einsatz von Dashcams – also einer Kamera, die am Armaturenbrett, Rückspiegel oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht ist – ist umstritten. Während Datenschützer einen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer befürchten und gegen Dashcam-Nutzer schon Bußgeld­verfahren wegen Verstoßes gegen das Bundes­daten­schutz­gesetz erhoben wurden, befürworten andere die Autokameras als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Schließlich können sie im Falle eines Unfalls Beweise liefern. Die Rechtslage jedoch ist unklar: Einige Gerichte haben die Aufnahmen bereits als Beweismittel zugelassen, einige nicht – es gilt die Einzelfallentscheidung. Wegweisend gilt derzeit ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg – die höchste Distanz, die bisher zu dem Thema entschieden hat: Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Auffassung, dass Bilder von Armaturenbrett-Kameras zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden dürfen, dass durch die Aufzeichnung nicht in die Intims- oder Privatsphäre eingegriffen werde und dass in jedem Einzelfall die Zulässigkeit von Dashcam-Daten zu entscheiden ist. Im Falle eines Lkw-Unfalls, der vor dem Landgericht Regensburg verhandelt wurde, seien Dashcam-Aufnahmen zurecht Grundlage des Urteils gewesen. Verhandelt wurde ein Unfall vom 18. März 2017 zwischen einem Lkw und einem Pkw. Die beteiligte Spedition Anton Fischer Transporte hat via Dashcam den Unfall aufgezeichnet und konnte so den Unfallhergang nachweisen.