Vor Fahrtantritt: Abfahrtskontrolle!
Antje Efkes & Team | 20. März 2014

Vor Fahrtantritt: Abfahrtskontrolle!

Weiterfahrt untersagt: Jeder zweite LKW – darunter auch immer mehr deutsche Fahrzeuge – fallen bei Polizeikontrolle negativ auf. Oft sind es kleine optische Mängel wie ein defektes Rücklicht, die die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr auf das Fahrzeug aufmerksam machen und dann zum Weitersuchen veranlassen. Fallen dann weitere Fehler wie die Kontrollklassiker defekte Bremsanlagen oder schlecht gesicherte Ladung auf, ist der Ärger groß. Ausfallzeiten, Bußgelder und Folgekosten, beispielsweise durch Abschleppen in die Werkstatt oder Umladen der Fracht, stören den Betriebsablauf und sind teuer. Laut Gesetzgeber sind Fahrer und Halter für den verkehrstechnischen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Aus den Paragraphen 23 und 31 der Straßenverkehrsordnung ergeben sich die Pflicht und Notwendigkeit einer Abfahrtskontrolle, also einer systematischen Sicht- und Funktionskontrolle der wichtigsten Fahrzeugfunktionen wie Bremsen, Beleuchtung, Ladung und Fahrzeugtechnik. Auch das Einstellen der Spiegel, Sitze und Gurte sollte vor der Abfahrt zur täglichen Routine gehören. Vor allem, wenn mehrere Fahrer sich einen Lkw teilen. Übrigens: Verdreckte und ungepflegte LKW ziehen Kontrollbeamten häufiger aus dem Verkehr und prüfen diese intensiver – denn wer selten wäscht, investiert vermutlich auch weniger in Instandhaltung und Pflege. Also: Ab in die Waschanlage und Scheiben immer schön freihalten!