Standstreifen nur für Pannen da
Antje Efkes & Team | 15. Juli 2016

Standstreifen nur für Pannen da

Es ist ja immer ziemlich verlockend: Staut sich der Verkehr kurz vor einer Ausfahrt, nutzen manche Auto- und Lastfahrer den Standstreifen, um am Stau vorbei die Autobahn zu verlassen. Dass das nicht nur gefährlich, sondern auch verboten ist, haben wir kürzlich in der Welt  gelesen. Bei einem Unfall auf dem Standstreifen, bei dem ein ausscherender LKW einen von hinten kommenden PKW auf der Standspur übersah, hat das Landgericht Bochum beide Fahrer zu einer Mitschuld verurteilt. Der PKW-Fahrer musste ein Drittel der Haftung tragen, der LKW-Fahrer zwei Drittel. Der Standstreifen dürfe nur in Notfällen wie zum kurzfristigen Abstellen liegengebliebener Fahrzeuge oder als zusätzlicher Fahrstreifen in Unglücks- und Notfällen von Polizeifahrzeugen oder Krankenwagen genutzt werden. Laut ADAC  sieht der Bußgeldkatalog für das Fahren auf dem Standstreifen eine Geldbuße von 75 Euro sowie den Eintrag von einem Punkt vor. Quelle: Die Welt, „Recht: Fahren auf dem Seitenstreifen