Neue Spesenregelung ab 2014
Antje Efkes & Team | 2. Dezember 2013

Neue Spesenregelung ab 2014

Ab dem 1. Januar 2014 gilt ein neues steuerliches Reisekostenrecht. Wichtige Änderungen gibt es bei der Zeitstaffelung: Um das System zu vereinfachen, hat der Bundestag die dreigeteilte Zeitstaffel auf zwei Stufen reduziert. Somit gibt es bereits für eine Abwesenheit ab acht Stunden eine Spesenpauschale von 12 Euro. Bisher betrug der Spesensatz ab acht Stunden nur sechs und erst ab 14 Stunden zwölf Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit bleibt der Satz wie bisher bei 24 Euro. Von der neuen Regelung profitieren in erster Linie Nahverkehrsfahrer, die jeden Abend nach Hause zurückkehren. Bei zwanzig Arbeitstagen pro Monat macht das sogar 120 Euro netto aus. Für Fernverkehrsfahrer, die auswärts übernachten, ändert sich jedoch nichts. Wer auf eine grundsätzliche Erhöhung der Verpflegungspauschalen gehofft hatte, wurde wieder enttäuscht. Die Pauschalen bleiben trotz faktischer Preissteigerungen konstant. Den genauen Wortlaut zum „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ finden Sie hier.